Energieausweis
Jedes neu gebaute Gebäude braucht einen Energieausweis. Dies gilt auch für
Gebäude, die umfassend saniert werden. Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, und
die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung ist nicht erfüllt, ist der bedarfsorientierte Ausweis vorgeschrieben. Ansonsten für alle
Wohngebäude mehr als vier Wohnungen haben
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchausweis. Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht
freigestellt.