BAFA Zuschüsse für energetische Sanierungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Wenn Sie eine Heizungssanierung oder sonstige Einzelmaßnahmen (EM) zur energetischen Sanierung planen, dann erhalten Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausschließlich Zuschüssen für folgende Maßnahmen:
· Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Außenwänden,
Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie Austausch von Fenstern,
und Außentüren mit 20 Prozent
· Anlagentechnik (außer Heizung) mit 20 Prozent
· Anlagen zur Wärmeerzeugung wie Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen und
Hybridheizungen zwischen 20 bis 55 Prozent
· Heizungsoptimierung mit 20 Prozent
zur Heizungsoptimierung zählen bspw.:
o der Austausch von Heizungspumpen sowie einer Wärmepumpe auch
o die Optimierung der Wärmepumpe, die Dämmung von Rohrleitungen
o der Einbau von Flächenheizungen von Niedertemperaturheizkörpern
· Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bis zu 5.000 Euro pro Ein- und
Zweifamilienhaus bzw. bis zu 20.000 Euro pro Mehrfamilienhaus gefördert
Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist dabei auf 60.000 Euro.
Für die Beantragung der BEG-Förderung muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Lediglich für Anträge auf Förderung von den Einzelmaßnahmen Heizungstechnik und Heizungsoptimierung ist (Stand 2021) noch eine Fachunternehmererklärung ausreichend.